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Bauabnahme durch den Sachverständigen, warum sie so wichtig ist

1. Was bedeutet Bauabnahme – und warum ist sie so entscheidend?

Die Bauabnahme ist der rechtliche und praktische Schlusspunkt eines Bauprojekts. Mit ihr bestätigt der Bauherr offiziell, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Doch: Ab diesem Moment beginnen die Gewährleistungsfristen – und viele Rechte gehen verloren. Eine unkritische Abnahme kann später teuer werden, wenn Mängel übersehen oder nicht sauber dokumentiert wurden.

Deshalb ist es ratsam, die Bauabnahme nicht allein durchzuführen, sondern von einem erfahrenen Bausachverständigen begleiten zu lassen. Er erkennt versteckte Mängel, prüft die Ausführung im Detail und hilft dabei, Rechte zu sichern – bevor es zu spät ist.

2. Was passiert bei der Bauabnahme?

Die Bauabnahme ist keine reine Formalität, sondern ein rechtlich bindender Akt. Sie findet in der Regel vor Ort statt, gemeinsam mit dem Bauunternehmen, dem Bauherrn – und im besten Fall mit einem unabhängigen Sachverständigen. Folgende Punkte sind dabei relevant:

Wichtig: Wer abnimmt, akzeptiert die erbrachte Leistung – spätere Mängel sind schwerer durchzusetzen, wenn sie nicht dokumentiert wurden.

3. Warum Sie nie ohne Sachverständigen abnehmen sollten

Viele Bauherren verlassen sich auf Bauleiter, Architekten oder ihr eigenes Urteil – oft in der Annahme, dass „schon alles passt“. Doch: Selbst Profis übersehen Mängel, wenn sie emotional oder wirtschaftlich involviert sind.

Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen:

So schützen Sie sich als Bauherr vor bösen Überraschungen – und sichern sich eine belastbare Grundlage, falls es doch zum Streitfall kommt.

4. Was wird bei der Abnahme geprüft?

Je nach Bauphase oder Projektgröße unterscheidet man verschiedene Arten von Abnahmen:

Ein Sachverständiger prüft dabei u. a.:

Bei Bedarf setzt er auch Messgeräte ein – z. B. Feuchtemessung im Estrich oder Blower-Door-Test zur Luftdichtheit.

5. Was gehört in ein Abnahmeprotokoll?

Das Protokoll ist die wichtigste Absicherung des Bauherrn. Es enthält:

Ein Gutachter kann dieses Protokoll fachlich korrekt erstellen oder den Bauherrn bei der Erstellung unterstützen – rechtssicher und vollständig.

6. Was tun, wenn Mängel erst nach der Abnahme auffallen?

Grundsätzlich gilt: erkannte Mängel müssen sofort gemeldet werden. Für versteckte Mängel, die erst später auftreten, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (§ 634a BGB).

Wichtig:

Ein Sachverständiger kann den Mangel dokumentieren, den Schaden bewerten und bei Bedarf ein gerichtsfestes Gutachten erstellen – auch Jahre nach der Abnahme.

Fazit

Die Bauabnahme ist kein formeller Akt – sie entscheidet über Rechte, Fristen und Ihre spätere Absicherung. Mit einem unabhängigen Bausachverständigen an Ihrer Seite erkennen Sie Mängel frühzeitig, sichern sich rechtlich ab und erhalten ein aussagekräftiges Protokoll. Besonders bei Neubauten, Bauträgern oder Unsicherheit lohnt sich diese Investition – denn was einmal abgenommen ist, lässt sich oft nur schwer nachträglich korrigieren.

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