Wenn Immobilien Teil eines Nachlasses sind, kommt es häufig zu Unstimmigkeiten über den tatsächlichen Wert. Während ein Erbe verkaufen möchte, will ein anderer selbst einziehen – oder alle haben unterschiedliche Preisvorstellungen.
Ein erfahrener Bausachverständiger kann in solchen Fällen eine objektive und fundierte Immobilienbewertung durchführen, die von allen Seiten anerkannt wird. So lassen sich Erbstreitigkeiten vermeiden, Vermögenswerte gerecht aufteilen und Verkaufsverhandlungen auf einer soliden Basis führen.
2. Was wird im Rahmen einer Gebäudebewertung geprüft?Das Gutachten beinhaltet eine umfassende technische und wirtschaftliche Einschätzung des Objekts. Dazu zählen u. a.:
- Zustandsbewertung: Bausubstanz, Ausstattung, Modernisierungsgrad
- Marktanalyse: Lage, Infrastruktur, Vergleichsobjekte
- Verkehrswertberechnung: nach ImmoWertV (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren)
- Dokumentation sichtbarer Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Schimmel, Schäden)
- Hinweise zu Sanierungsbedarf und Kosten
Die Bewertung erfolgt unabhängig, neutral und gerichtsfest dokumentiert – als Grundlage für eine faire Erbauseinandersetzung.
3. Typische Konflikte in ErbengemeinschaftenOhne fundiertes Gutachten entstehen schnell Konflikte:
- Ein Erbe schätzt den Wert zu hoch oder zu niedrig ein
- Ein Erbe will auszahlen lassen – der Betrag ist unklar
- Eine Partei will verkaufen, die andere nicht
- Uneinigkeit über Zustand, Mängel oder Renovierungsbedarf
Mit einer Gebäudebewertung durch einen Sachverständigen werden Fakten geschaffen, statt Meinungen diskutiert. Das erleichtert Entscheidungen – emotional wie rechtlich.
4. Ablauf einer Immobilienbewertung im ErbfallDer Bewertungsprozess läuft strukturiert ab:
- Auftragsklärung: Wer beauftragt? Was soll bewertet werden? (z. B. nur Haus oder gesamtes Grundstück)
- Objektbegehung: Innen und außen, inkl. Fotodokumentation
- Datenerfassung: Baujahr, Sanierungen, Wohnfläche, Energieverbrauch, Grundbuchdaten
- Bewertungsverfahren: passend zur Immobilie
- Gutachtenerstellung: schriftlich, verständlich, nachvollziehbar
Auf Wunsch kann der Sachverständige auch bei Gesprächen innerhalb der Erbengemeinschaft beratend begleiten oder seine Bewertung erläutern.
5. Was kostet eine solche Bewertung?Die Kosten hängen vom Aufwand und der Objektgröße ab. Grobe Richtwerte:
- Kurzgutachten: ab ca. 700–1.200 € (z. B. bei klaren Verhältnissen)
- Vollgutachten mit Verkehrswert: ca. 1.200–2.500 €
Diese Kosten können aus dem Nachlass bezahlt oder anteilig getragen werden. Im Vergleich zu einem Erbstreit oder Fehlverkauf ist das Gutachten eine lohnende Investition.
6. Für wen ist diese Bewertung besonders geeignet?- Erbengemeinschaften mit mehreren Beteiligten
- Alleinerben, die sich absichern möchten
- Nachlassgerichte oder Testamentsvollstrecker
- Käufer innerhalb der Familie (z. B. Geschwisterauszahlung)
- Eigentümergemeinschaften nach Erbfall
In vielen Fällen hilft ein Gutachten dabei, das familiäre Verhältnis nicht unnötig zu belasten – weil Fakten mehr wiegen als Vermutungen.
FazitDie Bewertung einer Immobilie im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ist mehr als nur eine Zahl. Sie schafft Klarheit, Fairness und Entscheidungsgrundlagen – gerade wenn Emotionen im Spiel sind. Ein unabhängiger Bausachverständiger bringt Fachwissen, Objektivität und Fingerspitzengefühl mit – für einen sachlichen Umgang mit Vermögenswerten und einen respektvollen Umgang in der Familie.