Die technische Stellungnahme ist ein kurzes, fachlich fundiertes Gutachten zu einem konkreten Sachverhalt. Sie dient dazu, technische Fragen objektiv zu beantworten, z. B. bei Streitigkeiten über Baumängel, Materialeinsatz, Ausführungsfehler oder Gewährleistungsfragen.
Im Gegensatz zum umfassenden Gutachten ist die Stellungnahme punktuell, schneller erstellt und kostengünstiger. Sie wird häufig eingesetzt, um eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen oder bestehende Meinungsverschiedenheiten mit neutralem Sachverstand zu klären – etwa zwischen Bauherr, Handwerker, Architekt oder Hausverwaltung.
2. Wann ist eine technische Stellungnahme sinnvoll?Typische Anlässe:
- Diskussion über einen möglichen Mangel (z. B. fehlerhafte Abdichtung, Rissbildung, Schallschutz)
- Unterschiedliche Auffassungen über Vertragsleistungen (z. B. Ausführungsdetails, Materialwahl)
- Vorbereitung einer Mängelanzeige oder Fristsetzung
- Bewertung einer bereits erfolgten Ausführung (z. B. Estrich, Dämmung, Fensteranschlüsse)
- Gegendarstellung zu einem bereits vorliegenden Gutachten
Auch bei Mietstreitigkeiten, Kaufverhandlungen oder Versicherungsfragen kann eine technische Stellungnahme zur Klärung beitragen.
3. Inhalt und Aufbau der StellungnahmeDie Stellungnahme ist übersichtlich, sachlich und klar strukturiert aufgebaut:
- Kurze Sachverhaltsdarstellung: Was ist passiert? Wer ist beteiligt?
- Technische Prüfung: z. B. vor Ort, anhand von Plänen, Fotos oder Dokumenten
- Bewertung: nach geltenden Normen, Regeln der Technik, Vertrag
- Schlussfolgerung: Einschätzung, ob Mangel vorliegt, Ursachenanalyse
- Empfehlung: z. B. Sanierungsvorschlag, weitere Schritte
Die Stellungnahme ist in der Regel nicht gerichtsfest, kann aber zur Vorbereitung auf ein Gerichtsverfahren oder als Grundlage für eine Einigung dienen.
4. Der Sachverständige als VermittlerIn vielen Fällen führt der Gutachter kein starres Urteil, sondern moderiert zwischen den Parteien. Er erklärt technische Zusammenhänge verständlich, macht Auswirkungen von Ausführungsfehlern transparent und trägt dazu bei, Lösungen zu finden – ohne dass sofort ein Anwalt eingeschaltet werden muss.
Die Vorteile:
- Vermeidung von Eskalation und Gerichtsverfahren
- Versachlichung des Streits durch neutrale Expertise
- Klare Faktenlage zur besseren Entscheidungsfindung
- Vertrauensbildung bei allen Beteiligten
Vor allem bei laufenden Bauvorhaben ist diese Vermittlerrolle oft effektiver als juristische Auseinandersetzungen.
5. Was kostet eine technische Stellungnahme?Der Preis richtet sich nach Aufwand, Umfang und Komplexität. In der Regel bewegen sich die Kosten zwischen:
- ca. 250–750 € für einfache Sachverhalte ohne umfangreiche Ortstermine
- bis 1.500 € bei komplexeren Fragestellungen oder tiefergehender Analyse
Im Vergleich zu Gerichts- oder Sanierungskosten ist die technische Stellungnahme eine kostengünstige Möglichkeit zur Konfliktlösung.
6. Einsatzbeispiele aus der Praxis- Fassade mit Rissen: Mangel oder normgerecht?
- Wasserschaden nach Badumbau: Ursache Rohrverbindung oder Abdichtung?
- Fußbodenaufbau: Trittschall zu laut – Ausführung wie vereinbart?
- Unterschiedliche Gutachten: Einschätzung durch dritten Sachverständigen
- Mieter beschwert sich über Schimmel: Baufehler oder Lüftungsmangel?
In all diesen Fällen kann eine sachliche, technische Bewertung dazu beitragen, Entscheidungen zu treffen – ohne Eskalation oder Gerichtsverfahren.
FazitEine technische Stellungnahme ist das ideale Werkzeug zur Klärung technischer Streitfragen. Schnell, objektiv und fundiert erstellt, schafft sie Transparenz und Sicherheit. Der Bausachverständige agiert dabei nicht nur als Prüfer, sondern auch als vermittelnder Ansprechpartner, der technische Zusammenhänge verständlich macht und zur außergerichtlichen Lösung beiträgt. Für Bauherren, Planer, Mieter, Eigentümer oder Handwerksfirmen – ein Gewinn für alle Seiten.